Energiewerkstatt aktualisiert EAG-Marktprämienrechner für Windkraftanlagen

Windpark Moschkogel uai

Veröffentlicht am

Februar 20, 2026
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Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) hat das Ziel bis 2030 erneuerbare Erzeugungskapazitäten im Ausmaß von 27 Terawattstunden (TWh) zu errichten. Die Windkraft soll elf TWh beisteuern, die beinahe ausschließlich über Marktprämien gefördert werden. Die EAG-Marktprämie ist darauf gerichtet, die Differenz zwischen den Produktionskosten von Strom aus Windkraft und dem durchschnittlichen Marktwert für Strom (gemäß EAG §§ 13) für 20 Jahre auszugleichen. 

Um einen breitflächigeren Ausbau der Windkraft zu ermöglichen und Standortnachteile auszugleichen, bietet das EAG die Möglichkeit den sogenannten anzulegenden Wert (azW) als Bestimmungsgröße für die Marktprämie anhand von Standortkriterien anzupassen. Diese sind einerseits der Windertrag des Standortes und die Höhenlage: Je geringer der Ertrag und je höher die Lage der Anlage, desto höher ist die erzielbare Marktprämie je Einheit erzeugten Stroms. 

Die Energiewerkstatt hat ihren benutzerfreundlichen EAG-Marktprämienrechner weiterentwickelt, mit dem der jeweilige anzulegende Wert (azW) für Windkraftprojekte gemäß dem EAG einfach und übersichtlich berechnet werden kann. 

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© Bild: Energiewerkstatt