Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) hat das Ziel bis 2030 erneuerbare Erzeugungskapazitäten im Ausmaß von 27 Terawattstunden (TWh) zu errichten. Die Windkraft soll elf TWh beisteuern, die beinahe ausschließlich über Marktprämien gefördert werden. Die EAG-Marktprämie ist darauf gerichtet, die Differenz zwischen den Produktionskosten von Strom aus erneuerbaren Quellen und dem durchschnittlichen Marktpreis für Strom (gemäß EAG §§ 12, 13) für eine bestimmte Dauer ganz oder teilweise auszugleichen. 

Um einen breitflächigeren Ausbau der Windkraft zu ermöglichen und Standortnachteile auszugleichen, bietet das EAG die Möglichkeit den sogenannten anzulegenden Wert (azW) als Bestimmungsgröße für die Marktprämie anhand von Standortkriterien anzupassen. Diese sind einerseits der Windertrag des Standortes und die Höhenlage: Je geringer der Ertrag und je höher die Lage der Anlage, desto höher ist die erzielbare Förderung je Einheit erzeugten Stroms. 

Die Energiewerkstatt hat einen benutzerfreundlichen EAG-Marktprämienrechner entwickelt, mit dem der jeweilige anzulegende Wert (azW) für Windkraftprojekte gemäß dem EAG einfach und übersichtlich berechnet werden kann. Nähere Informationen sowie den EAG-Marktprämienrechner selbst finden Sie auf der Homepage von oesterreichsenergie.at . 

 

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